Baubewilligung

Folgende Vorhaben sind bewilligungspflichtig:

  • Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden
  • Änderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, wenn dadurch allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt werden
  • Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • Verwendung von Gebäuden als Freizeitwohnsitz
  • Errichtung und Änderung von sonstigen baulichen Anlagen

Bitte mitbringen:

  • Formular "Ansuchen um Baubewilligung",
  • Bauplan in 2-facher Ausfertigung,
  • Baubeschreibung in 2-facher Ausfertigung

Bundesgebühren:
Ansuchen € 21,-
Pläne je nach Ausgestaltung
Beilage je € 6,-

 

Zuständig

Formulare