Strafregisterauszug

Die Strafregisterbescheinigung kann bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich der Antragsteller oder die Antragstellerin gerade aufhält, beantragt werden.

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin hat zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine dritte Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.


Kosten:
Die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigungen können, je nach beantragter Strafregisterbescheinigung, unterschiedlich hoch sein. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Euro 42,00 Bundesgebühr (Euro 21,00 für den Antrag, Euro 21,00 Zeugnisgebühr) plus EUR 2,10 Bundesverwaltungsabgabe.

Hinweis:
Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde, usw.) dienen soll.

In diesem Fall kostet die Bescheinigung insgesamt 23,10 Euro (21,00 Euro Antragsgebühr plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe).


Sollten Sie die Strafregisterbescheinigung für die Anmeldung eines Gewerbes benötigen, so besorgen Sie sich bitte vorab bei der Wirtschaftskammer eine Bestätigung für Gebührenbefreiung.
 

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