Hundehaltung

Anmeldung von Hunden mit Sachkundenachweis für Ersthundehalter

Für jeden Hund, der in Oberhofen in Inntal gehalten wird, besteht Meldepflicht. hundAnmeldungen und Abmeldungen für Hunde können im Gemeindeamt, "Bürgerservice" oder über unsere Onlineformulare durchgeführt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Anmeldung nur erfolgen kann, wenn der Hund versichert ist und vom Tierarzt mit einem Chip versehen wurde. 
Hundehalter, die zum ersten Mal einen Hund anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Die Bescheinigung ist bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Der Kurs wird am WIFI angeboten - Link

Informationen zur Hundesteuer finden Sie unter: Infos zur Hundesteuer 


Leinenzwang im Gemeindegebiet

Einheitlich für ganz Tirol gilt im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht. Jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen sind Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht und den Freilaufzonen entnehmen Sie bitte der Hundehaltungsverordnung unserer Gemeinde.


Hundekotentfernungspflicht

Ebenso sind alle Hundebesitzer verpflichtet, auf die Sauberkeit der Gehsteige, Straßen, Parks und Felder zu achten. Somit müssen die Besitzer oder Verwahrer von Hunden im gesamten Gemeindegebiet alle durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Das heißt, der Hundekot muss in einem geeigneten Behältnis – etwa einem so genannten „Gassi-Sack“ – gesammelt und im Anschluss daran in einen Straßenmülleimer oder in die eigene Hausmülltonne entsorgt werden.
Entlang der beliebtesten Spazierwege sind „Gassi-Automaten“ zur freien Entnahme der Sackerl und spezielle Mülltonnen zur Entsorgung der Gassi-Säcke sodass die benutzten Gassi-Säcke problemlos entsorgt werden können.
Die meisten Felder und Wiesen gehören zu landwirtschaftlichen Betrieben, die darauf Lebensmittel bzw. hochwertiges Futter für Nutztiere gewinnen, und von denen wiederum die tierischen Lebensmittel Milch und Fleisch stammen. Eine Verschmutzung dieser Flächen mit Hundekot widerspricht daher den Grundsätzen einer hygienischen Futter- bzw. Lebensmittelgewinnung und kann eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier darstellen. Mit dem Hundekot können Bandwurmeier, Fadenwürmer und Eier von Einzellern (Neospora caninum) ausgeschieden werden, die bei landwirtschaftlichen Nutztieren und auch bei Menschen Erkrankungen hervorrufen können. Daher ist die Verwendung der Gassi-Säcke ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Hygiene und Gesundheit für Mensch und Tier. 


Landespolizeigesetz zum Halten von Hunden

Neben den Verordnungen der Gemeinde ist auch weiterhin die Regelung des Tiroler Landespolizeigesetzes in Kraft, wonach Hunde so zu beaufsichtigen oder zu verwahren sind, dass dritte durch sie nicht gefährdet oder über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden. Dies gilt insbesondere für so genannte „gefährliche Hunderassen.“
Link: Landespolizeigesetz