Es werden folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:
Amtsstunden und Parteienverkehr:Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 – 12:00 UhrMittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr und 17:00 – 18:30 Uhr
Keine Amtsstunden und kein Parteienverkehr an den gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember, sowie am 31.
Für das rechtswirksame Einbringen von schriftlichen Anbringen (§ 13 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, § 86b Bundesabgabenordnung – BAO) im elektronischen Verkehr an alle bei der Gemeinde Oberhofen im Inntal eingerichteten Behörden und Dienststellen stehen Ihnen folgende Kontakte zur Verfügung:
E-Mail-Adresse: gemeinde@oberhofen-inntal.gv.atTelefaxnummer: +43 (0)5262/62474-23
Die Empfangsgeräte der bei der Gemeinde Oberhofen im Inntal eingerichteten Behörden und Dienststellen für elektronische Anbringen werden außerhalb der Amtsstunden nicht betreut. Anbringen gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, auch wenn sie bereits vorher in den Verfügungsbereich der Gemeinde Oberhofen im Inntal gelangt sein sollten.
Anbringen, die an die personalisierten E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie an sonstige E-Mail- oder Telefax-Kontakte gerichtet werden, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.
gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, werden nicht bearbeitet und gelöscht. Hierüber wird die Absenderin bzw. der Absender nicht in jedem Fall informiert.
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